Der Motorradführerschein.
Erlebe Fahrspaß auf zwei Rädern.
- Mindestalter 24 Jahre oder Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- AM, A1 und A2 werden miterteilt
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- keine Sonderfahrten
- Mindestalter 16 Jahre
- Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kw wie zB. Ape oder Elenator
- AM wird miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Mindestalter 18 Jahre
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg
- AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1 Vorbesitz Klasse A1 unter 1 Jahr:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Keine Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse A1 von mind. 2 Jahren
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder mit max. 50ccm Hubraum und BbH von max. 45 km/h und max. 4 kw
- Sowie drei- und vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
Der Autoführerschein.
Dein Ticket Richtung Freiheit und Mobilität.
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Seit 01.04.2021 möglich
- Grundsätzlich wie bei Klasse B. In der Ausbildung werden jedoch mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung gefahren, bis Dein Fahrlehrer feststellt, dass Du mit einem Schaltfahrzeug fahren kannst.
- Den Rest der Ausbildung sowie Deine praktische Prüfung kannst Du auf einem Automatikfahrzeug ablegen.
- Du bekommst die Schlüsselzahl B197 eingetragen!
- Über Besonderheiten in Verbindung mit BE/C/D informieren wir Dich gerne in einem persönlichen Gespräch!
Vorrausetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre bzw.
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
- einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
- 2,5 Stunden Theorieunterricht
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht
- Mind. 1 Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden
- Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- Vorbesitz B, kann aber in einem Ausbildungsgang mit B gemacht werden
- Umfasst nur eine praktische Ausbildung und Prüfung
Ausbildungsumfang:
- 3 Fahrstunden Überlandschulung
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Der LKW-Führerschein.
Starte jetzt Deine Herausforderung im Großformat.
- Mindestalter 21 Jahre
- Das darfst du mit dem C-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge über 3500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
- Die Klasse C1 ist mit inbegriffen
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
- Befristung: Alle "LKW-Klassen" werden nur für 5 Jahre erteilt
- Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
- Mindestalter 18 Jahre
- Das darfst du mit dem C1-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge bis 7500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
- Befristung: Alle "LKW-Klassen" werden nur für 5 Jahre erteilt
- Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C1 erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
- Das darfst du mit dem C1E-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg. Zulässiges Gesamtgewicht der Kombination beträgt 12.000 kg.
- Die Klasse BE ist mit inbegriffen
- Ausbildung: nur praktische Ausbildung
- Prüfungen: Für den Führerschein der Klasse C1E muss keine eigene Theorieprüfung abgelegt werden, sondern lediglich eine praktische Prüfung.
- Das darfst du mit dem CE-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg.
- Die Klasse BE, C1E und T ist mit inbegriffen
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
- Prüfungen: Für die Klasse CE muss erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Der Traktorführerschein.
Dein Türöffner in die Welt der leistungsstarken Landmaschinen.
Vorrausetzungen:
Was darf gefahren werden:
Ausbildungsumfang:
- 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
- 18 Jahren bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis bis 60 km/h
Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
- Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
- Gabelstapler bis 25 km/h.
- Mofas bis 25 km/h.
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Theorieprüfung
- praktische Ausbildung (Fahrstundenanzahl je nach Fähigkeit
- praktische Prüfung
- Mindestalter: 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h.
- Gabelstapler bis 25 km/h
- Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Flurförderzeuge
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Theorieprüfung
- Keine praktische Ausbildung
- Keine praktische Prüfung
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